Ab heute dürfen wir Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor dem Anreisedatum in einem in- oder ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben nicht beherbergen. Als Gastgeber haben wir uns durch eine Selbstauskunft unserer Gäste abzusichern.
Als inländische Risikogebiete gelten Bereiche, in denen die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage mehr als 50 Fälle je 100.000 Einwohnern beträgt. Die entsprechenden Daten sowie ausländische Risikogebiete werden durch das Robert Koch Institut bekannt gegeben.
Weitere Informationen dazu auf der Seite der Landesregierung, Rechtsgrundlage: Erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. Juni 2020